Juve Plus Minteq siegt mit Squire Sanders vor BAG

Kein Betriebsteilübergang im Fall Klarenberg

Autor/en
  • Catrin Behlau

Ein Betriebsteilübergang setzt auch weiterhin voraus, dass bereits beim Veräußerer eine auf Dauer angelegte wirtschaftliche Einheit vorliegt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bekräftigt (Az. 8 AZR 455/10). Der Europäische Gerichtshof hatte dagegen 2009 in dem sogenannten ,Fall Klarenberg' dem Kläger Recht gegeben (C-466/77).

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Karl Walter
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