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Angefangen hatte die Auseinandersetzung mit einer Klage von 01051 gegen eine Genehmigung der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP), die heutige Bundesnetzagentur. Die RegTP hatte der Deutschen Telekom genehmigt, von ihren Wettbewerbern beim Call-by-Call im Ortsnetz zusätzlich zu den üblichen Verbindungsentgelten einen Anschlusskostenbeitrag in Höhe von 0,4 Cent pro Verbindungsminute zu fordern.