Die Entsorgungsunternehmen Rethmann Kommunale Dienste Nord GmbH und Tönsmeier Entsorgungsdienste GmbH dürfen sich nicht an der Gesellschaft für Abfallwirtschaft in Köthen/Sachsen-Anhalt beteiligen. Dies hat das Bundeskartellamt Ende des vergangenen Jahres beschlossen. Die Entsorgungs-Service Anhalt-Mitte, eine gemeinsame Projektgesellschaft beider Unternehmen, hatte eine Privatisierungsausschreibung der Stadt und des Landkreises Köthen gewonnen. Geplant war eine Vollprivatsierung der kommunalen Tochter. Die Umsetzung der Pläne hätte nach Ansicht des Kartellamts jedoch dazu geführt, dass die marktbeherrschende Stellung eines regionalen Oligopols aus Rethmann, RWE Umwelt, Sita und Alba noch verstärkt worden wäre.
Die Wettbewerbshüter legten ihrer Entscheidung einen von ihnen festgesetzten Marktradius von 100 Kilometer zugrunde. Der Radius wurde in einer Studie ermittelt, die das Amt anlässlich dieses Verfahrens durchgeführt hatte. Die Betroffenen kündigten Berufung vor dem OLG Düsseldorf an.
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