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Müllverbrennungsvertrag rechtswidrig

Die E.on-Tochter Braunschweigische Kohlen-Bergwerke AG (BKB) hat von der Stadt Braunschweig jahrelang ein zu hohes Müllverbrennungsentgelt verlangt. Dies hat Ende August das Landgericht Braunschweig festgestellt. Die Richter reduzierten den Zahlungsanspruch des Energieunternehmens daher deutlich. Der langfristige Müllverbrennungsvertrag habe gegen das öffentliche Preisrecht verstoßen, so das Gericht. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass der 1995 geschlossene Vertrag ohne europaweite Ausschreibung erfolgt war. Die EU-Komission hatte deswegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem EuGH verklagt und zwischenzeitlich ein Zwangsgeld angedroht. Der Vertrag wurde nun aber einvernehmlich aufgehoben und der Auftrag wird neu ausgeschrieben, um einen EU-rechtmäßigen Zustand herzustellen und das Bußgeld abzuwenden. Solange darf die BKB von der Stadt nur noch ein Entgelt in Höhe ihres Selbstkostenpreises verlangen. Die Stadt Braunschweig kündigte Ende September an, die von den Bürgern zuviel erhobenen Müllgebühren in Höhe von insgesamt 20,5 Millionen Euro an diese zurückzuzahlen. 40.000 Einwohner sind davon betroffen. Die Stadt hatte den Betrag in den vergangenen Jahren auf einem Sonderkonto angesammelt. Verfahren vor dem LG Braunschweig (Öffentliches Preisrecht)

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Vertreter Braunschweigische Kohlen-Bergwerke

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