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Mündliche Versicherungen wichtiger als Anlegerprospekt

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Das Landgericht Berlin hat die Optionsvermittlungsfirma Globex GmbH und ihren Geschäftsführer zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von rund 52.000 Euro nebst Zinsen verurteilt. Dem Urteil zufolge hätten Mitarbeiter der Globex die geschädigte Kapitalanlegerin unaufgefordert angerufen und ihr Gewinnmöglichkeiten mit Optionsgeschäften erläutert. Die Mitarbeiter hätten dabei jedoch nicht die erheblichen Risiken von solchen Geschäften erwähnt, sondern vielmehr hervorgehoben, dass Fachleute durch eine entsprechende Auswahl der Optionen die Risiken auf eine vernachlässigende Größe reduzieren würden.

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Zwar ist die Anlegerin auch durch einen Prospekt auf die Risiken von Börsentermingeschäften aufgeklärt worden. Dem Gericht zufolge wäre diese schriftliche Aufklärung jedoch durch die mündlichen Versicherungen der Mitarbeiter derart relativiert worden, dass die tatsächlichen Risiken von der Anlegerin nicht mehr sachgemäß einschätzbar gewesen seien. Desweiteren sei zwar unbestritten, dass dem Geschäftsführer der vermittelnden GmbH das Verhalten seiner Mitarbeiter nicht bekannt war. Dennoch machte ihn das Gericht haftbar.

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