Juve Plus Nachprüfungsverfahren gedreht

ÖPNV-Direktvergabe an BBG-Mandantin Ruhrbahn genehmigt

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Direktvergabe von ÖPNV-Leistungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr und der Städte Essen und Mülheim an der Ruhr an die Ruhrbahn genehmigt. Anders als in der Vorinstanz akzeptieren die Richter des Vergabesenats die Aufgabenverteilung zwischen den Städten sowie dem Verkehrsverbund. Gegen die milliardenschwere Direktvergabe mit einer Laufzeit von 22,5 Jahren hatten drei private Busunternehmen geklagt, die auch gerne einen Teil des Auftrags erhalten hätten.

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Gerrit Landsberg
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