Juve Plus Namensstreit um REIT

Alstria erzielt Erfolg mit Allen & Overy

Die Deutsche Reit AG genießt für die Bezeichnung 'REIT' keinen Namensschutz. Das hat das Landgericht Mannheim in der vergangenen Woche entschieden.Das Urteil ist nicht rechtskräftig, ein vorangegangenes einstweiliges Verfügungsverfahren hatte die Deutsche Reit gewonnen. Der REIT Alstria Office hatte gegen die Deutsche Reit geklagt, da diese zwar die Bezeichnung im Namen trägt, jedoch nicht als REIT (Real Estate Investment Trust) notiert ist. Alstria hingegen war das erste Unternehmen in Deutschland, das diese Form wählte.

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Hinter der Auseinandersetzung steht die Frage, ob das REIT-Gesetz verfassungsrechtlich unbedenklich ist. Denn dieses bestimmt, dass tatsächlich nur REITs sich auch ‚REIT‘ nennen dürfen. Die Deutsche Reit führte diesen Namen bereits vor Verabschiedung des Gesetzes.

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