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Nationaler Jugendschutz wiegt mehr

Bildträger dürfen bis auf weiteres nur dann über das Internet vertrieben werden, wenn sie im Vertriebsland über eine Altersfreigabe entsprechend des nationalen Rechts verfügen. Das hat der Europäische Gerichtshof im Februar entschieden. Demnach reicht es nicht aus, wenn die Bildträger eine Altersfreigabe in einem anderen EU-Mitgliedsland haben. Somit steht EG-Recht nicht den nationalen Bestimmungen zum Schutz Minderjähriger entgegen. In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Dynamic Medien AG gegen die Avides Media AG auf Unterlassung der Einfuhr von DVDs mit japanischen Manga-Filmen geklagt. Diese waren zuvor in Großbritannien für Jugendliche ab 15 Jahren freigegeben worden, verfügten aber nicht über eine entsprechende deutsche FSK-Freigabe.

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Das deutsche Jugendschutzgesetz untersagt den Versandhandel mit Bildträgern, die nicht auf die Altersfreigabe hin geprüft und entsprechend gekennzeichnet sind. Das LG Koblenz war der Auffassung von Dynamic, die ebenfalls Mangas in Deutschland vertreibt, im einstweiligen Verfügungsverfahren gefolgt. Auch das OLG Koblenz hatte im Eilverfahren bestätigt, dass der Vertrieb der DVDs durch Avides wettbewerbswidrig sei.

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