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Netzbetreiber einigen sich mit Bundesnetzagentur

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird interne Daten deutscher Strom- und Gasnetzbetreiber nicht wie geplant veröffentlichen. Dies ist das Ergebnis einer vertraglichen Vergleichsvereinbarung, die die BNetzA und zahlreiche Netzbetreiber Ende August geschlossen haben. Die Netzbetreiber hatten gegen die ursprüngliche Absicht der BNetzA vor dem OLG Düsseldorf Unterlassungsbeschwerden und Anträge auf einstweilige Verfügung eingereicht. Die Kosten des Verfahrens erlegten die Richter der Agentur auf.

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