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Netzüberlassung kann auch Verpachtung bedeuten

Die HEAG Südhessische Energie AG (HSE) kann Strom- oder Gasnetze, die sich in ihrem Eigentum befinden und die sie zuvor selbst betrieben hat, anderen Unternehmen auch durch Verpachtung überlassen. Das Landgericht Darmstadt wies zwei Klagen der Firmen Energieried beziehungsweie GGEW ab, die eine Übertragung des Eigentums an den Netzen gefordert hatten. Drei hessische Gemeinden hatten sich im Vorjahr für einen Wechsel des Netzbetreibers ausgesprochen.

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Vertreter Energieried und GGEW

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