Juve Plus Neugierige Fernseher

Fieldfisher-Mandantin Samsung muss nicht vorm Datensammeln warnen

Smart-Fernseher müssen nicht mit einem Warnhinweis versehen werden, dass sie personenbezogene Daten sammeln. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in zweiter Instanz entschieden (Az. 6 U 141/16). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen Samsung Electronics in Deutschland. Die Verbraucherschützer wollten erreichen, dass Samsung seine Datenschutzausführungen vereinfacht und außerdem einen Warnhinweis auf seine internetfähigen Fernseher über die Datennutzung anbringt. In erster Instanz hatte die Zentrale noch teilweise recht bekommen.

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Philipp Plog
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