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NJW muss Anzeige veröffentlichen

Der C.H. Beck Verlag muss eine Anzeige für das gemeinsame Online-Fortbildungsangebot von Wolters Kluwer und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in der 'Neuen Juristischen Wochenschrift' (NJW) veröffentlichen. Das entschied das Landgericht München. Die Wolters Kluwer-Verlage Carl Heymanns, Luchterhand und Werner hatten zusammen mit der BRAK ein Online-Fortbildungsprogramm entwickelt, das die Partner in der NJW bewerben wollten. Trotz eines bestehenden Rahmenvertrags mit Wolters Kluwer ließ Beck als Herausgeber der NJW mitteilen, dass die Anzeige nicht im gewünschten Heft erscheinen werde.

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In diversen Medien wurde bereits darüber spekuliert, dass die Reaktion damit zu tun habe, dass Beck Anfang des Jahres den von der BRAK europaweit ausgeschriebenen Bieterwettbewerb um den Aufbau der Fortbildungsplattform gegen den Konkurrenten Wolters Kluwer verloren hatte. Das Landgericht bestätigte nun die einstweilige Verfügung gegen Beck und verpflichtete die NJW auf kartellrechtlicher und vertraglicher Grundlage zur Veröffentlichung der Anzeige. Die Begründung: Abgesehen von dem bestehenden Vertrag sei die NJW für eine wirksame Ansprache des juristischen Fachpublikums unverzichtbar.

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