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In diversen Medien wurde bereits darüber spekuliert, dass die Reaktion damit zu tun habe, dass Beck Anfang des Jahres den von der BRAK europaweit ausgeschriebenen Bieterwettbewerb um den Aufbau der Fortbildungsplattform gegen den Konkurrenten Wolters Kluwer verloren hatte. Das Landgericht bestätigte nun die einstweilige Verfügung gegen Beck und verpflichtete die NJW auf kartellrechtlicher und vertraglicher Grundlage zur Veröffentlichung der Anzeige. Die Begründung: Abgesehen von dem bestehenden Vertrag sei die NJW für eine wirksame Ansprache des juristischen Fachpublikums unverzichtbar.