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Gegen den Verkehrsvertrag hatte neben Abellio auch das private Bahn-Unternehmen Wersus Public Passenger Transport einen Nachprüfungsantrag gestellt. Während die Kammer den Antrag von Wersus wegen fehlender Antragsbefugnis ablehnte, folgte sie bei ihrer Entscheidung den Argumenten von Abellio, nach deren Auffassung der Vergleich aus 2009 unwirksam sei.