Juve Plus Fall für EuGH

HRE-Übernahme beschäftigt Gleiss und Freshfields weiter

Autor/en
  • JUVE

Kleine Hoffnung für Aktionäre: Die Frage, ob der Bund bei der Übernahme der Hypo Real Estate (HRE) gegen Europarecht verstoßen hat, wird nun der Europäische Gerichtshof klären. Das Landgericht München lässt von den Europarichtern klären, ob die Verkürzung der Einberufungsfrist für die Hauptversammlung europarechtswidrig war.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Sechs ehemalige Aktionäre hatten gegen den Beschluss einer Kapitalerhöhung geklagt, der auf der Hauptversammlung vom 2. Juni 2009 getroffen wurde. Die Aktionäre waren vom Bezug der Aktien ausgeschlossen und die Einberufungsfrist war auf nur noch mindestens einen Tag verkürzt worde.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.