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Hamburger Anwaltskammer-Wahl nicht rechtmäßig

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Die Hamburger Rechtsanwaltskammer hat ihren Vorstand nicht rechtmäßig gewählt. Dies hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) entschieden.

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Die Entscheidung der Karlsruher Richter aus dem Februar wurde erst jetzt bekannt. Die Hamburger Anwälte Rolf Küster, Thomas Czok und Corvin Fischer hatten konkret die Vorstandswahl aus dem Mai 2007 angefochten. Die Kläger bemängelten das von der Hamburger Anwaltskammer seit Langem praktizierte Verfahren, Mitglieder des rund 25-köpfigen Vorstands in jährlichen Teilneuwahlen neu zu bestimmen.

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