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Eine Folgenabwägung habe ergeben, dass der Allgemeinheit schwere Nachteile drohen würden, wenn die einstweilige Verfügung ergehen und sich die Finanzgarantien später als verfassungsgemäß erweisen würden, so die Karlsruher Richter. Damit folgten sie der Argumentation der Bundesregierung. Jedoch hielt das Gericht – anders als die Bundesregierung – die weiterhin anhängige Verfassungsbeschwerde weder für offensichtlich unzulässig noch für offensichtlich unbegründet.