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Schadensersatz für Regisseur-Erben

Andreas Reinl, der Sohn des 1986 verstorbenen Regisseurs Harald Reinl, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den DVD-Vertreiber Universum Film. Das haben die Richter des Oberlandesgerichts Köln entschieden.Der Reinl-Erbe warf dem Vertreiber Urheberrechtsverletzungen vor. Der Regisseur war in den 1960er Jahren der Urheber von dreizehn Edgar Wallace- und Karl-May-Verfilmungen, die von dem DVD-Betreiber angeboten wurden. Reinls Sohn ist der Ansicht, sein Vater habe niemandem entsprechende Videonutzungsrechte eingeräumt.

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Der DVD-Anbieter war dagegen der Meinung, der Regisseur habe in seinen Verträgen seine Rechte dem damaligen Filmverleih Constantin umfassend abgetreten, was auch für die zu der Zeit noch unbekannten Nutzungsarten gelten würde. Die Richter folgten dieser Auffassung nicht. Die DVD-Auswertung verletze das ausschließliche Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, das nach dem Urhebergesetz dem Regisseur beziehungsweise seinen Erben zustehe.

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