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ÖPNV-Jointventure freigegeben

Der Weg ist frei für den Nahverkehrsdienstleister Intalliance AG. Das OLG Düsseldorf hat vor kurzem die vom Bundeskartellamt festgelegten Auflagen aufgehoben und den Zusammenschluss der Deutsche Bahn-Tochter DB Stadtverkehr, der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe und der NordLB genehmigt. Das Amt hatte verlangt, dass bis Ende 2006 mindestens 30 Prozent und bis Ende 2009 mindestens 50 Prozent des Linienbusverkehrs aufgehoben werden müssen, um den Wettbewerb zu erhalten. Das OLG urteilte anders: Weder DB Stadtverkehr noch üstra seien in den relevanten Verkehrsmärkten markbeherrschend, der Zusammenschluss daher ohne weiteres zulässig. Vertreter Deutsche Bahn u.a.

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Freshfields Bruckhaus Deringer (Düsseldorf): Prof. Dr. Gerhard Wiedemann; Associate: Dr. Vera Barthel (beide Kartellrecht)

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