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Damit geht ein Prozess zu Ende, der sich seit dem Sommer vergangenen Jahres hinzog und alleine 20 Tage für die Beweisaufnahme verschlang (Az: 19 KLs 451 Js 115945/15). Der Prozess beleuchtete die Geschehnisse nach einer Linklaters-Oktoberfestparty im September 2014. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Steuerrechtspartner Thomas E. nach dem Wiesn-Besuch eine studentische Hilfskraft im Garten eines griechischen Restaurants vergewaltigt hatte. Später an diesem Abend hatte ein Litigationpartner der Kanzlei ihm deswegen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Im Vorjahr war dieser bereits wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden und ging später in Revision. Er war es auch, der seinen ehemaligen Kollegen wegen Vergewaltigung der Studentin angezeigt hatte. Beide Partner verließen kurze Zeit nach dem Vorfall die Kanzlei.