Juve Plus Oktoberfestparty

Ehemaliger Linklaters-Partner zu Freiheitsstrafe verurteilt

Drei Jahre und drei Monate Haft wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung: So lautet das Urteil gegen den ehemaligen Linklaters-Steuerrechtspartner heute am Landgericht München I. Der Staatsanwalt hatte viereinhalb Jahre Haft gefordert. Die Anwälte von Thomas E. kündigten an, in Revision zu gehen.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Damit geht ein Prozess zu Ende, der sich seit dem Sommer vergangenen Jahres hinzog und alleine 20 Tage für die Beweisaufnahme verschlang (Az: 19 KLs 451 Js 115945/15). Der Prozess beleuchtete die Geschehnisse nach einer Linklaters-Oktoberfestparty im September 2014. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Steuerrechtspartner Thomas E. nach dem Wiesn-Besuch eine studentische Hilfskraft im Garten eines griechischen Restaurants vergewaltigt hatte. Später an diesem Abend hatte ein Litigationpartner der Kanzlei ihm deswegen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Im Vorjahr war dieser bereits wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden und ging später in Revision. Er war es auch, der seinen ehemaligen Kollegen wegen Vergewaltigung der Studentin angezeigt hatte. Beide Partner verließen kurze Zeit nach dem Vorfall die Kanzlei. 

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema