Juve Plus Olympia-Werbung

Fitness First verteidigt sich mit Osborne Clarke gegen Olympischen Sportbund

Die Sportstudiokette Fitness First durfte zu den Olympischen Sommerspiele 2016 mit einem ,Olympia Special‘ werben. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Az. 6 U 122/17) und wies damit auch die Berufung des Deutschen Olympischen Sportbunds ab. Geklagt hatte dieser, weil er in der Fitness First-Werbung einen Verstoß gegen das Olympiaschutzgesetz und unlauteren Imagetransfer sieht.

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Matthias Kloth
Matthias Kloth

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