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Bet-at-home erleidet mit SCWP Schindhelm vorerst Niederlage

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Der Online-Glücksspielanbieter bet-at-home muss einem Oberösterreicher 950.000 Euro zurückzahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Linz. Es folgte der Argumentation des Klägers, wonach das Unternehmen keine gültige Lizenz für Online-Roulette nach dem Glücksspielgesetz hat.

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Dr. Christian Horwath
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