Juve Plus Oppenheim-Esch-Prozess

Milliardär von Finck geht mit Wirsing Hass Meinhold in Berufung

Autor/en
  • JUVE

Der Bankerbe Wilhelm von Finck junior hat im Schadensersatzstreit mit der Fondsgesellschaft Oppenheim-Esch gegen ein Urteil des LG Bonn Berufung eingelegt. Der Prozess um 47 Millionen Euro wegen zweier Beteiligungen an Oppenheim-Esch-Fonds geht damit vor das OLG Köln.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Konkret geht es um zwei Immobilien in München und Potsdam, die die Fondsgesellschaften dem inzwischen insolventen Warenhauskonzern Arcandor vermietet hatten. Die Insolvenz des Unternehmens sorgte dafür, dass die Rendite weit hinter den Versprechungen der Fondsinitiatoren zurückblieben. Konzipiert wurden die Fonds vom Troisdorfer Immobilienunternehmer Josef Esch und dem Bankhaus Sal. Oppenheim. In der Klage macht von Finck vor allem geltend, dass er über das unternehmerische Risiko seines Investments nicht ausreichend aufgeklärt worden sei. Zudem habe es interne Absprachen zwischen den Initiatoren und der Mieterin gegeben, ohne die Investoren darüber zu informieren.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.