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Oppenländer besiegt Schutzverband Nürnberger Bratwürste

Darf eine in Niederbayern hergestellte Wurst als „Mini-Rostbratwürstchen“ verkauft werden oder führt das Kaufinteressenten in die Irre? Das Landgericht München hat heute eine Klage des Schutzverbands Nürnberger Bratwürste abgewiesen: Mini-Rostbratwürstchen dürfen demnach auch aus dem niederbayerischen Geiselhöring kommen – solange man sie nicht Nürnberger nennt.

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Gestritten wurde um die geschützten Bezeichnungen ,Nürnberger Bratwürste und ,Nürnberger Rostbratwürste‘ (Az. 33 O 4023/23). Bei einem Verhandlungstermin im März hatten sich die Parteien nicht auf einen Vergleich einigen können.

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