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Oracle wieder gegen Softwarehändler erfolgreich

Mit gebrauchten Lizenzen von Softwareprogrammen darf künftig nicht gehandelt werden. Dies hat das OLG München entschieden und damit die einstweilige Verfügung des Landgerichts München vom Januar gegen den Gebrauchtsoftwarehändler Usedsoft bestätigt. Usedsoft hatte Softwarelizenzen der Firma Oracle vor allem Kunden angeboten, die bereits Lizenzen des Softwareanbietes besaßen und die Software an weiteren Arbeitsplätzen nutzen wollten. Dabei handelte es sich um Lizenzen, die ursprünglich per Download in den Verkehr gebracht.

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Nach dem OLG-Urteil sind zwei weitere einstweilige Verfügungen an Usedsoft sowie an den Gebrauchtsoftwarehändler i2core ergangen. Beide hatten das Urteil des OLG nicht zutreffend dargestellt, sondern behauptet, das OLG München habe die Rechtmäßigkeit des Handels mit Gebrauchtsoftware bestätigt.

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