Über Dr. Matthias Brockhaus
Dr. Matthias Brockhaus ist seit 2005 als Rechtsanwalt tätig, zunächst in Berlin, dann in der Kanzlei Wessing II Verjans, später bei VBB Rechtsanwälte. Seit 2013 ist er Partner der Kanzlei. Er berät und verteidigt Individualpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Schwerpunkte liegen dabei im Vermögens-, Korruptions- und Kapitalmarktstrafrecht. Aber auch (Vertrags-)Ärzte, Apotheker, private und kommunale Kliniken sowie Unternehmen aus der Pharmaindustrie vertrauen auf seine besondere Expertise im Arzt- und Medizinstrafrecht.
Dr. Brockhaus koordiniert und verteidigt zudem in sog. Umfangsverfahren. Mittelständische und kommunale Unternehmen unterstützt Rechtsanwalt Dr. Brockhaus im Bereich der strafrechtlichen Präventivberatung und beim Auf- und Ausbau effizienter interner Compliance-Management-Strukturen.
Spezialisierungen
- Arbeitsstrafrecht
- Arzt- und Medizinstrafrecht
- Kapitalmarktstrafrecht
- Korruptionsstrafrecht
- Zoll- und Außenwirtschaftsstrafrecht
Werdegang
- Rechtsanwalt im allg. Strafrecht in Berlin
- Promotion zum Dr. iur. (Universität Potsdam)
- Rechtsanwalt in der Kanzlei Wessing II Verjans
- Rechtsanwalt in der Kanzlei VBB Rechtsanwälte
- Fachanwalt für Strafrecht
- Partner bei VBB Rechtsanwälte in Düsseldorf und Essen