Steuerhinterziehung

Panama Papers: Landgericht Köln verhandelt ab März

Fast zehn Jahre nach der Enthüllung der Panama Papers soll im März der erste deutsche Prozess gegen einen führenden Kopf der Kanzlei Mossack Fonseca aus Panama beginnen. Der ehemalige Miteigentümer Christian Z. soll sich wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor dem Landgericht Köln verantworten und wappnet sich mit Gercke Wollschläger.

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Neben Namenspartner Prof. Dr. Björn Gercke ist Associate Max Nosthoff-Horstmann eingebunden. Zuständiger Ermittler bei der Kölner Staatsanwaltschaft, die gegen den Schweizer Juristen Z. bereits im Juni 2023 Anklage erhoben hatte, ist Oberstaatsanwalt Lutz Niemann. Das Ermittlungsverfahren war 2016 noch von einem Kollegen von ihm eingeleitet worden.

Björn Gercke

Während sich die Schweizer Ermittlungsbehörden aus dem gesamten Komplex heraushielten, obwohl die Kanzlei wesentlich von dort aus agierte, beziffern die Kölner Ankläger den Steuerschaden auf 13 Millionen Euro.

Nun wird sich die 16. Große Strafkammer in Köln mit dem Fall befassen. Die Vorsitzende Richterin Dr. Sabine Grobecker hat Erfahrung mit heiklen Verfahren: Vor mehr als einem Jahrzehnt verhandelte sie den sogenannten Oppenheim-Prozess.

Die sogenannten Panama Papers wurden im April 2016 von mehr als 100 Medien in über 70 Ländern zeitgleich veröffentlicht. Das Datenleck bei der Kanzlei Mossack Fonseca, hatte globale Konsequenzen. Den Berichten zufolge soll die Kanzlei jahrelang bekannten Persönlichkeiten, darunter Sportler und Regierungschefs, dabei geholfen haben, Vermögenswerte zu verstecken und andere illegale Handlungen vorzunehmen. 

Der Angeklagte Z. war mehr als ein Jahrzehnt Miteigentümer der Kanzlei. Er verließ sie nur wenige Monate vor der Veröffentlichung der Panama Papers – angeblich, weil er sich mit dem Geschäft mit Briefkastenfirmen nicht mehr identifizieren konnte. Z., der inzwischen wieder in der Schweiz leben soll, wurde im Herbst 2020 international zur Fahndung ausgeschrieben, doch ist der Haftbefehl gegen ihn seit 2024 außer Vollzug gesetzt.

Jürgen Mossack, der deutsche Kanzleigründer, wird weiterhin per internationalem Haftbefehl gesucht. Er lebt nach wie vor in Panama, wo ein Gericht ihn und über 20 weitere Angeklagte aus seiner Kanzlei 2024 freigesprochen hatte. Der zweite Namenspartner, Ramón Fonseca, war noch vor dem Urteilsspruch in Panama gestorben.

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