Das Gericht verurteilte Janssen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Eine Strafe in dieser Höhe ist nicht mehr bewährungsfähig. Die zweijährigen Freiheitsstrafen von Matthias Graf von Krockow und Dieter Pfundt wurden zur Bewährung ausgesetzt. Etwas milder kam Christopher von Oppenheim davon: Ihn verurteilte das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung. Der Immobilienunternehmer Josef Esch kam wegen fahrlässigen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften mit einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen, insgesamt 495.000 Euro, davon. Das Verfahren wegen Beihilfe zur Untreue gegen ihn wurde schon zuvor gegen eine Zahlung von sechs Millionen Euro eingestellt.
Alle Ex-Manager waren wegen gemeinschaftlich begangener Untreue in einem besonders schweren Fall angeklagt. Dabei ging es um ein Immobiliengeschäft in Frankfurt und um einen hohen Kredit an den damals schon wackelnden Kaufhauskonzern Arcandor. Das Gericht blieb mit diesem Urteil deutlich hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück.
Die Ermittlungsbehörde legte Presseberichten zufolge inzwischen Revision ein. Auch Janssen und Pfundt wollen das Urteil der Großen Strafkammer überprüft sehen.
Vertreter Friedrich Janssen
Prof. Dr. Franz Salditt (Neuwied)
Gercke & Wollschläger (Köln): Dr. Ulrich Leimenstoll
Vertreter Christopher Freiherr von Oppenheim
Prof. Dr. Klaus Volk (München)
Grub Brugger & Partner (München): Dr. Norbert Scharf
Dr. Maximilian Heiß (München)
Vertreter Dieter Pfundt
Dr. Dörr & Partner (Frankfurt): Dr. Felix Dörr, Dr. Johannes Corsten
Baker & McKenzie (Düsseldorf): Dr. Anika Yomere
Vertreter Matthias Graf von Krockow
Krause & Kollegen (Berlin): Dr. Daniel Krause, Dr. Philipp Gehrmann
Strafverteidigerbüro (Köln): Christof Püschel
Vertreter Josef Esch
Kempf & Dannenfeldt (Frankfurt): Eberhard Kempf, Dr. Friederike Goltsche
Redeker Sellner Dahs (Bonn): Dr. Heiko Lesch
Staatsanwaltschaft Köln
Gunnar Greier, Torsten Elschenbroich (beide Oberstaatsanwälte), Benedikt Kortz
Landgericht Köln, 16. Große Strafkammer
Sabine Grobecker (Vorsitzende Richterin)
Hintergrund: Die Verteidiger stehen ihren Mandanten schon lange zur Seite. Parallel zum Strafverfahren versuchen nach wie vor eine Reihe vermögender Ex-Kunden zivilrechtlich, ihr Geld zurückzuholen.
Anmerkung: Nachricht wurde am 15.Juli 2015 aktualisiert