Zurück auf Los

Sal. Oppenheim-Prozess beginnt im Juni von vorne

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  • JUVE

Das Landgericht Köln will alle Anklagen gegen die frühere Führungsriege des Bankhauses Sal. Oppenheim in einem einzigen Strafverfahren bündeln. Die im März ausgesetzte Hauptverhandlung (mehr...) wird deshalb voraussichtlich im Juni vor der 16. Strafkammer neu starten. Ein konkreter Termin steht aber noch nicht fest. Eigentlich sollte das Verfahren Mitte April fortgesetzt werden.

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In dem neu aufgerollten Prozess wird es nicht nur um umstrittene Immobilientransaktionen gehen (Az. 116 KLs 2/12), sondern auch um Geschäfte von Sal. Oppenheim mit dem insolventen KarstadtQuelle-Mutterkonzern Arcandor (Az.: 112 Kls 4/13). Zum Beinahe-Zusammenbruch von Sal. Oppenheim, der einst größten Privatbank Europas, sollen diese Verbindungen maßgeblich beigetragen haben.

Angeklagt sind die vier ehemals persönlich haftenden Gesellschafter von Sal. Oppenheim, Matthias Graf von Krockow, Christopher Freiherr von Oppenheim, Dieter Pfundt und Friedrich Carl Jansen, sowie der eng mit der Privatbank verbundene Immobilienunternehmer Josef Esch. Sie müssen sich wegen Untreue in einem besonders schwerem Fall sowie entsprechender Beihilfe verantworten.

Ihnen wird vorgeworfen, der Privatbank durch drei fragwürdige Immobilientransaktionen einen Schaden von 145 Millionen Euro zugefügt zu haben (mehr…). Durch riskante Kreditverbindungen mit dem Arcandor-Konzern sollen sie die Bank sogar um 350 Millionen Euro geschädigt haben (mehr…).

Den betreffenden Kredit hätten die Ex-Gesellschafter wegen des hohen Risikos für die Bank nicht genehmigen dürfen, so der Vorwurf. In den vergangenen Wochen hatten die Richter intensiv geprüft, ob sich diese Anklage – wie von der Staatsanwaltschaft gefordert – in das Verfahren um die drei Immobiliengeschäfte miteinbringen lässt.

Der Prozess um die Immobiliengeschäfte war Mitte März kurz nach seinem Beginn ausgesetzt worden. Hintergrund war die Gerichtspraxis in Köln, im Einzelfall zu entscheiden, welcher Richter einer Kammer als Ergänzungsrichter zugewiesen wird. Die Verteidiger der Angeklagten hatten dies erfolgreich gerügt. Ergänzungsrichter, die Berufsrichter sind, werden vor allem bei mutmaßlich längeren Hauptverhandlungen hinzugezogen. Durch sie soll sichergestellt werden, dass die Hauptverhandlung im Falle eines unvorhergesehenen Ausscheidens eines der Richter fortgesetzt werden kann.

Im Oppenheim-Komplex lief die Auswahl nach Ansicht der Vorsitzenden Richterin Sabine Grobecker formell nicht korrekt ab. Daraufhin musste das Landgericht formale Kriterien festlegen, nach denen die Auswahl eines Ergänzungsrichters erfolgt – beispielsweise nach Dienstalter oder in einer bestimmten Namensreihenfolge. Ansonsten hätte die Gefahr bestanden, dass das Urteil in einer späteren Revision aufgehoben werden würde. Mit einer weiteren Besetzungsrüge hatten die Verteidiger dagegen keinen Erfolg. Diese Rüge richtete sich gegen die drei Berufsrichter, die für den Prozess vorgesehenen sind. (René Bender)

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