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Staatsanwälte fordern mehrjährige Haftstrafen im Sal. Oppenheim-Prozess

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  • JUVE

Der Sal. Oppenheim-Prozess vor dem Landgericht Köln (LG) ist auf der Zielgeraden: In ihren gestrigen Plädoyers kritisierte die Staatsanwaltschaft die Ex-Führungsriege der früheren Privatbank scharf und forderte teils mehrjährige Haftstrafen für die vier Manager. Der Troisdorfer Bauunternehmer Josef Esch dagegen kann mit einer Geldstrafe rechnen.

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Für Matthias Graf von Krockow, Sprecher der persönlich haftenden Gesellschafter, plädierte die Anklage auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Für Friedrich Carl Janssen forderte sie noch drei Monate mehr, für Dieter Pfundt zwei Jahre und zehn Monate und Christopher Freiherr von Oppenheim wiederum soll eine Strafe von zwei Jahren und acht Monaten erhalten. Die vier Angeklagten hätten sich der gemeinschaftlich begangenen Untreue in besonders schwerem Fall schuldig gemacht, so das Fazit des mehrstündigen Plädoyers. Der ebenfalls angeklagte Esch soll eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zahlen. Schon Ende 2014 hatten die Staatsanwälte Zwischenbilanz gezogen und mehrjährige Haftstrafen für Krockow, Janssen und Oppenheim angedacht.

Im gestrigen Schlussvortrag ging zunächst Oberstaatsanwalt Torsten Elschenbroich die Führungsriege im Zusammenhang mit dem Niedergang des Arcandors-Konzerns hart an. Insbesondere Janssen und Pfundt, die sich erst gestern zur Sache einließen, kamen dabei schlecht weg. Die Staatsanwaltschaft wirft aber dem gesamten Kreis der persönlich haftenden Gesellschafter eine gesteigerte Gier vor, die zu schweren Verletzungen von Informationspflichten geführt habe. Elschenbroich stellte außerdem klar, dass das Strafverfahren nicht das Ziel habe, den Niedergang der einst stolzen Privatbank Sal. Oppenheim zu erforschen.

In einem zweiten Komplex am Nachmittag stand der Verkauf von Immobilien an der Bockenheimer Landstraße in Frankfurt auf der Agenda, außerdem beschäftigte sich die Anklage in einem Punkt mit dem ebenfalls angeklagten Bauunternehmer Josef Esch. Er soll gegen das Kreditwesengesetz verstoßen haben. Im Übrigen war das Verfahren gegen Esch vor zwei Monaten gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von sechs Millionen Euro teilweise eingestellt worden.  

Zu Beginn des Verhandlungstages deutete zunächst nichts darauf hin, dass die Vorsitzende Richterin die Beweisaufnahme nach knapp zweijähriger Verfahrensdauer würde abschließen können. Nacheinander verlasen der Angeklagte Janssen bzw. der Verteidiger des ebenfalls angeklagten Pfundt Erklärungen. Insbesondere Janssens Teil hatte Brisanz: Er gab an, aufgrund einer Operation vom September 2014 größere gesundheitliche Probleme zu haben und dem Verfahren nur schwer folgen zu können. Kurzfristig stand eine Verhandlungsunfähigkeit einer der zentralen Figuren des Komplexes zur Debatte. Dies hätte eine ärztliche Untersuchung und damit eine weitere Verzögerung im Verfahrensablauf zur Folge gehabt. Nach einer kurzen Unterbrechung äußerte das Gericht jedoch ernsthafte Zweifel an der Darstellung des Angeklagten und schloss die Beweisaufnahme ab.

Nach den Schlussanträgen der Staatsanwälte äußern sich bald die Verteidigern. Laut einem Gerichtssprecher hat die Strafkammer für jedes Verteidigerteam einen kompletten Tag vorgesehen. Mit einem Urteil ist dennoch im Juni zu rechnen.

Vertreter Matthias Graf von Krockow
Krause & Kollegen (Berlin): Dr. Daniel Krause, Dr. Philipp Gehrmann
Strafverteidigerbüro (Köln): Christof Püschel

Vertreter Christopher Freiherr von Oppenheim
Prof. Dr. Klaus Volk (München)
Grub Brugger & Partner (München): Dr. Norbert Scharf
Dr. Maximilian Heiß (München)

Vertreter Dieter Pfundt
Dr. Dörr & Partner (Frankfurt): Dr. Felix Dörr, Dr. Johannes Corsten
Baker & McKenzie (Düsseldorf): Dr. Anika Yomere

Vertreter Friedrich Janssen
Prof. Dr. Franz Salditt (Neuwied)
Gercke & Wollschläger (Köln): Dr. Ulrich Leimenstoll

Vertreter Josef Esch
Kempf & Dannenfeldt (Frankfurt): Eberhard Kempf, Dr. Friederike Goltsche
Redeker Sellner Dahs (Bonn): Dr. Heiko Lesch

Staatsanwaltschaft Köln
Gunnar Greier, Torsten Elschenbroich (beide Oberstaatsanwälte), Benedikt Kortz

Landgericht Köln, 16. Große Strafkammer
Sabine Grobecker (Vorsitzende Richterin)

Hintergrund: Die Verteidigerteams sind bereits seit Längerem bekannt, unter ihnen finden sich neben einer Reihe bundesweit renommierter Namen auch Einheiten, die im Rheinland ansässig sind, wie das Strafverteidigerbüro oder Gercke & Wollschläger, beide aus Köln. Letztgenannte Einheit hat gerade im vergangenen Jahr durch die erfolgreiche Verteidigung eines Ex-SachsenLB-Vorstands und in dem erneut aufgerollten Teldafax-Prozess auch überregional auf sich aufmerksam gemacht.

Auf der Seite der Staatsanwaltschaft hatten Elschenbroich und Greier das zweijährige Verfahren betreut. Bei den Schlussanträgen, die sich über eine Dauer von über sechs Stunden hinzogen, wurden sie von einem weiteren Staatsanwalt unterstützt.

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