Die Verlagsgruppe Handelsblatt muss künftig die Nutzung so genannter Deep Links durch den Internetsuchdienst Paperboy zulassen. Mit dieser BGH-Entscheidung fand ein langjähriger Rechtsstreit zugunsten der Beklagten sein vorläufiges Ende.Vertreter Handelsblatt: Heuking Kühn Lüer Wojtek (Köln): Bert Bosten (Urheber- und Wettbewerbsrecht; 1. und 2. Instanz); Dr. Thomas von Plehwe (Karlsruhe; BGH-Anwalt)
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