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Patentstreit um Herzklappenprothese

Das kalifornische Unternehmen CoreValve darf die klinische Erprobung ihrer Prothese für Aortenklappen in Deutschland zunächst fortsetzen. Das LG Düsseldorf hat eine entsprechende Patentverletzungsklage von Wettbewerber Edwards Lifesciences zurückgewiesen.Edwards bietet als einziges Unternehmen eine Alternative zum CoreValve-Produkt und ist ausschließliche Lizenznehmerin des nach dem Erfinder benannten Andersen-Patents, das sich auf Aortenklappenprothesen bezieht, die mit einem Katheter implantiert werden. Nach Ansicht des LG Düsseldorf verletzt die Prothese von CoreValve das Andersen-Patent nicht.

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Edwards hat gegen die Entscheidung des LG Düsseldorf bereits Berufung eingelegt. Auch in den USA und Großbritannien sind entsprechende Verfahren anhängig. Gesondert wird das Bundespatentgericht im Februar 2009 über die Gültigkeit des Andersen-Patents entscheiden: CoreValve hatte Nichtigkeitsklage gegen Edwards eingereicht.

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