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Patentstreit um Mayne-Generikum

Der australische Generikahersteller Mayne Pharma darf vorerst ein Generikum zu dem Blockbuster Eloxatin von Sanofi-Aventis einführen. Dies entschied das LG Mannheim Ende Juni und wies eine entsprechende Patentverletzungsklage von Sanofi gegen Heraeus, den deutschen Zulieferer von Mayne Pharma, ab. Parallel gab der High Court in London einer Klage von Mayne Pharma gegen Sanofi auf Nichtfeststellung der Patentverletzung europäischen Patents statt.Zum Hintergrund: Sanofi ist ausschließliche Lizenznehmerin der Debiopharm in Bezug auf ein europäisches Patent zur Herstellung des Wirkstoffs Oxaliplatin. Dieser ist Grundlage des Darmkrebsmittels Eloxatin, das der Pharmakonzern seit Jahren vertreibt. Die deutsche W.C. Heraeus GmbH stellt ebenfalls Oxaliplatin her und beliefert damit Mayne Pharma. Dieser will ein entsprechendes Generikum in Europa einführen.

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Wie üblich versuchte auch in diesem Streit die Patentinhaberin die Produkteinführung gerichtlich zu verhindern. Sanofi und Debiopharm verklagten daher Heraeus auf Patentverletzung. Die Mannheimer Richter wiesen die Klage ohne Beweisaufnahme ab. Mayne Pharma hatte parallel in London auf Nichtfeststellung der Patentverletzung sowie der Nichtigkeit des britischen Teils des zugrunde liegenden europäischen Patents geklagt und war erfolgreich. Sanofi hat bereits gegen beide Urteile Berufung eingelegt.

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