Juve Plus Patentstreit

Wieviel Neigung ist nicht mehr horizontal?

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  • JUVE

Das Technologie-Unternehmen GEMÜ Gebrüder Müller Apparatebau darf weiterhin ein bestimmtes Ventil herstellen und verkaufen. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte eine entsprechende Patentverletzungsklage des Wettbewerbers Crane Process Flow Technologies zurückgewiesen. Nachdem der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde von Crane im Januar 2009 zurückgewiesen hat, ist das Urteil des OLG rechtskräftig. GEMÜ ist ein Unternehmen für Ventil-, Mess- und Regelsysteme im Bereich Pharma und Food. Crane Process produziert Industriearmaturen, Antrieben und Verdrängerpumpen. Das Unternehmen sah eines seiner Patente verletzt, das ein T-Ventil schützt, bei dem sich die Ventilebene fast horizontal erstreckt.

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Bei dem angegriffenen GEMÜ-Patent indes neigt sich die maßgebliche Fläche um sechs Grad. Vor dem Landgericht Hamburg hatte Crane im Jahre 2004 Erfolg. Das OLG hingegen hob das Urteil im Januar 2007 auf. Es führte in seiner Begründung aus, dass es bei der Beurteilung der Patentverletzung vorliegend nur auf die geometrische Form, nicht aber auf etwaige Funktionen ankomme. Weil die geometrischen Formen sich aufgrund des Neigungswinkels aber derart unterscheiden, wurde die Klage abgewiesen.

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