Juve Plus Paukenschlag

Galderma erreicht mit Novacos Klagerecht gegen Nutzenbewertung

Arzneimittelhersteller dürfen gegen die gesetzlich vorgeschriebene Nutzenbewertung eines neuen verschreibungspflichtigen Medikaments klagen. Das entschied das Bundessozialgericht. Die Nutzenbewertung beeinflusst maßgeblich, wie viel die Krankenkassen für ein Medikament bezahlen. Mit dem Klagerecht ergeben sich für die Arzneimittelhersteller neue Möglichkeiten, auf die Preisgestaltung einzuwirken. Geklagt hatte das Schweizer Pharmaunternehmen Galderma.

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Christian Stallberg
Christian Stallberg

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