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Pistolenlieferung untersagt

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Die Heckler & Koch GmbH hat im Februar den Vergabestreit um eine Pistolenlieferung an das Land NRW verloren. Letztinstanzlich wies das OLG Düsseldorf die Beschwerde des Waffenproduzenten zurück, der sich um den Auftrag, mehr als 40.000 Dienstwaffen an die Landes-Polizei zu liefern, bemüht hatte. NRW hatte den Auftrag an die Carl Walther GmbH vergeben. H&K führte zwar erfolgreich an, dass Walther zwei ihrer Patente verletzt habe. Das Gericht billigte H&K einen Unterlassungsanspruch dennoch nicht zu. Aus Sicht des Vergabesenats müssen nämlich die angeführten Patente dieses Unternehmens sehr wahrscheinlich widerrufen werden, da sie keine eigene erfinderische Leistung beinhalten würden. Das Verfahren zeigt wie hart der Wettbewerb auch in der Waffenbranche geworden ist. Bislang mieden die Unternehmen es, sich öffentlich zu streiten. Vertreter NRW

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Bird & Bird (Düsseldorf): Dr. Jan Byok, Christian Harmsen (Patentrecht); Associates: Dr. Clemens-August Heusch, Karen Chautard

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