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Presserat darf über Rüge berichten

Über eine bereits 2006 ausgesprochene Rüge wegen des Verstoßes gegen die journalistische Sorgfaltspflicht der Zeitschrift Öko-Test darf der Deutsche Presserat wieder berichten. Aus Sicht des OLG Frankfurt ist die Rüge als Meinungsäußerung zu sehen und nicht als Tatsachenbehauptung. Die Richter hoben damit eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Frankfurt auf. Im Juni 2006 hatte der Presserat die Publikation wegen eines Tests gerügt, in dem es um Neurodermitis-Cremes für Kinder ging.

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Der Text wies auf einen Krebsverdacht hin, der jedoch in zusätzlichen Tabellen nicht mehr auftauchte. Der Presserat war jedoch der Meinung, dass sich ein Großteil der Leser mit der Lektüre von Tabellen begnüge. Die Revision ist nicht zugelassen, eine Revisionsklage läuft allerdings.

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