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Privatschutz nach öffentlicher Selbstdarstellung

Wer sich selbst bereitwillig in der Öffentlichkeit ablichten lässt, muss in Kauf nehmen, dass auch ohne Einwilligung neutrale Fotos in der Presse veröffentlicht werden können. Dies hat der BGH im Oktober entschieden. Geklagt hatte Anke Strohbach, die Freundin von Bernd Tewaag, des Ex-Ehemannes der Schauspielerin Uschi Glas. In der Presse war zuvor umfangreich über die Beziehung zwischen Anke S. und Tewaag und die Krise der - inzwischen geschiedenen - Ehe Glas/Tewaag berichtet worden. Die Klägerin hatte daraufhin versucht eine erneute Veröffentlichung verschiedener Fotos zu verbieten. Die Bilder zeigten Anke S. unter anderem bei einem Spüaziergang mit Tewaag, ein anderes bei ihrer Arbeit an einem Münchner Verkaufsstand, in mehrern Fällen handelte es sich um neutrale Potraitfotos. In mehreren Unterlassungsklagen vor den Landgerichten in Frankfurt und Berlin gegen den Bauer Verlag ('Das Neue') und den Burda Verlag ('Freizeit Revue' und 'Superillu') war die junge Frau zunächst erfolgreich. In den Berufungsinstanzen entschieden die Richter unterschiedlich: In Berlin erhielt man das Verbot aufrecht, in Frankfurt dagegen erlaubte man die Berichterstattung, da sich Anke S. in der Zwischenzeit öffentlich mit Tewaag hatte fotografieren lassen. Die Richter in Karlsruhe bestätigten diese Entscheidung - mit einer Ausnahme: die Paparazzi-Bilder vom Spaziergang des Paares. Diese zeigten "die Klägerin in einer privaten Situation und zudem zu einem Zeitpunkt, zu dem sie ihr Privatleben noch nicht preisgegeben hatte", erklärte der BGH in einer Pressemitteilung. Das Urteil lag bis zum Redaktionsschluss jedoch noch nicht vor. Vertreter Anke Strohbach Prinz Neidhardt Engelschall (Berlin): Dr. Dirk Dünnwald Cornelie von Gierke (Karlsruhe; BGH) Vertreter Bauer Verlag Lovells (Hamburg): Dr. Gerald Neben Dres. Messer & v. Mettenheim (Karlsruhe): Dr. Barbara Genius-Devime (BGH) Vertreter Burda Kanzlei Prof. Schweizer (München): Marcus Herrmann Dres. Messer & v. Mettenheim (Karlsruhe): Dr. Barbara Genius-Devime (BGH) BGH, VI. Zivilsenat Dr. Gerda Müller (Vorsitzende Richterin) Offen sind derzeit noch Verfahren in verschiedenen Instanzen gegen die Bauer-Zeitschriften 'Neue Post', 'Neue Revue', 'Das Neue Blatt' und zwei weitere gegen 'Das Neue' sowie gegen die 'Bild'-Zeitung aus dem Hause Axel Springer, die Lovells-Anwalt Neben in dieser Sache ebenfalls vertritt. Die beiden 'Das Neue'-Verfahren, in denen es um Textberichterstattung und weitere Fotos geht, sind derzeit beim BGH anhängig. Einen Termin wurde bisher noch nicht festgesetzt.

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Wer sich selbst bereitwillig in der Öffentlichkeit ablichten lässt, muss in Kauf nehmen, dass auch ohne Einwilligung neutrale Fotos in der Presse veröffentlicht werden können. Dies hat der BGH im Oktober entschieden. Geklagt hatte Anke Strohbach, die Freundin von Bernd Tewaag, des Ex-Ehemannes der Schauspielerin Uschi Glas. In der Presse war zuvor umfangreich über die Beziehung zwischen Anke S. und Tewaag und die Krise der – inzwischen geschiedenen – Ehe Glas/Tewaag berichtet worden. Die Klägerin hatte daraufhin versucht eine erneute Veröffentlichung verschiedener Fotos zu verbieten. Die Bilder zeigten Anke S. unter anderem bei einem Spüaziergang mit Tewaag, ein anderes bei ihrer Arbeit an einem Münchner Verkaufsstand, in mehrern Fällen handelte es sich um neutrale Potraitfotos. In mehreren Unterlassungsklagen vor den Landgerichten in Frankfurt und Berlin gegen den Bauer Verlag (‚Das Neue‘) und den Burda Verlag (‚Freizeit Revue‘ und ‚Superillu‘) war die junge Frau zunächst erfolgreich. In den Berufungsinstanzen entschieden die Richter unterschiedlich: In Berlin erhielt man das Verbot aufrecht, in Frankfurt dagegen erlaubte man die Berichterstattung, da sich Anke S. in der Zwischenzeit öffentlich mit Tewaag hatte fotografieren lassen. Die Richter in Karlsruhe bestätigten diese Entscheidung – mit einer Ausnahme: die Paparazzi-Bilder vom Spaziergang des Paares. Diese zeigten „die Klägerin in einer privaten Situation und zudem zu einem Zeitpunkt, zu dem sie ihr Privatleben noch nicht preisgegeben hatte“, erklärte der BGH in einer Pressemitteilung. Das Urteil lag bis zum Redaktionsschluss jedoch noch nicht vor. Vertreter Anke Strohbach Prinz Neidhardt Engelschall (Berlin): Dr. Dirk Dünnwald Cornelie von Gierke (Karlsruhe; BGH) Vertreter Bauer Verlag Lovells (Hamburg): Dr. Gerald Neben Dres. Messer & v. Mettenheim (Karlsruhe): Dr. Barbara Genius-Devime (BGH) Vertreter Burda Kanzlei Prof. Schweizer (München): Marcus Herrmann Dres. Messer & v. Mettenheim (Karlsruhe): Dr. Barbara Genius-Devime (BGH) BGH, VI. Zivilsenat Dr. Gerda Müller (Vorsitzende Richterin) Offen sind derzeit noch Verfahren in verschiedenen Instanzen gegen die Bauer-Zeitschriften ‚Neue Post‘, ‚Neue Revue‘, ‚Das Neue Blatt‘ und zwei weitere gegen ‚Das Neue‘ sowie gegen die ‚Bild‘-Zeitung aus dem Hause Axel Springer, die Lovells-Anwalt Neben in dieser Sache ebenfalls vertritt. Die beiden ‚Das Neue‘-Verfahren, in denen es um Textberichterstattung und weitere Fotos geht, sind derzeit beim BGH anhängig. Einen Termin wurde bisher noch nicht festgesetzt.

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