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Prospekthaftungsklage abgewiesen

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Lehman Brothers International (Europe) muss keinen Schadensersatz an frühere Aktionäre der Schneider Technologies AG zahlen. Dies hat das OLG Frankfurt entscheiden und damit der Vorinstanz entsprochen. Der traditionsreiche Elektrohersteller, 1889 als Schneider Rundfunkwerke gegründet, hatte Ende Januar 2002 Insolvenz angemeldet. Bei der letzten Kapitalerhöhung im April 2000 hatten das Unternehmen noch über eine Million Aktien zu 40 Euro verkauft. Den Verkaufsprospekt hatte die Investmentbank Lehman Brothers zusammen mit der Bayerischen Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (LfA) herausgegeben.

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Um Teile ihrer Investitionen zurück zu bekommen, hatten daraufhin ehemalige Aktionäre eine Gesellschaft gegründet und auf Schadensersatz wegen vermeintlich falscher Informationen im Börsenprospekte geklagt. Das OLG-Urteil ist rechtskräftig.

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