Weiterlesen mit
- Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
- Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
- Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
- Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly
4 Wochen gratis testen
Firmenabo buchenIhre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo? Zum Login
Geklagt hatte die Firma Waldemar Link GmbH und Co. KG. Sie hatte 1978 eine Hüftgelenkendoprothese (SP II-Prothese) mit einer abgewandelten Schaftform entwickelt und ein Patent darauf erworben. Nach Auslauf dieses Patents 2001 baute der Wettbewerber Implantcast das Produkt nach und die Smith & Nephew GmbH vertrieb es. Daraufhin klagte Link unter anderem auf Unterlassung und Schadenersatz. Indem Implantcast wesentliche Gestaltungsmerkmale der Prothese übernehme, könnte der Konsument das Produkt verwechseln und Smith & Nephew so ungerechtfertigt vom guten Ruf der Link-Prothese profitieren.