Juve Plus Guter Ruf

Prothesenhersteller Link mit Schultz-Süchting erfolgreich

Autor/en
  • Catrin Behlau

In Zukunft muss eine Endoprothese, sofern es sich um den Nachbau einer bereits bestehenden Prothese handelt, qualitativ auch genauso gut wie diese sein. Ist dies nicht der Fall, darf der Vertreiber nicht vom guten Ruf des Originals profitieren. Dies hat nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) entschieden.

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Geklagt hatte die Firma Waldemar Link GmbH und Co. KG. Sie hatte 1978 eine Hüftgelenkendoprothese (SP II-Prothese) mit einer abgewandelten Schaftform entwickelt und ein Patent darauf erworben. Nach Auslauf dieses Patents 2001 baute der Wettbewerber Implantcast das Produkt nach und die Smith & Nephew GmbH vertrieb es. Daraufhin klagte Link unter anderem auf Unterlassung und Schadenersatz. Indem Implantcast wesentliche Gestaltungsmerkmale der Prothese übernehme, könnte der Konsument das Produkt verwechseln und Smith & Nephew so ungerechtfertigt vom guten Ruf der Link-Prothese profitieren.

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