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Prozess um Schrempp-Rücktritt

Das OLG Stuttgart beschäftigt sich erneut mit der Frage, ob Daimler den Rücktritt ihres ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Jürgen Schrempp am 28. Juli 2005 zu spät bekannt gegeben hat.Die Neuverhandlung wurde erforderlich, nachdem der Bundesgerichtshof das ursprüngliche Urteil aufgehoben hatte. Die erste Verhandlung war die seinerzeit erste, die nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) geführt wurde. Hintergrund sind Klagen von zahlreichen Anlegern, die kurz vor der Ad-hoc-Mitteilung des Autokonzerns Aktien verkauft hatten. Nach Bekanntgabe des Rücktritts war der Aktienkurs deutlich gestiegen, die Aktionäre fühlten sich geschädigt.

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In einem ersten Urteil hatte das OLG entschieden, Daimler habe sich korrekt verhalten. Der BGH jedoch erklärte auf eine Beschwerde der Kläger, der Senat hätte bei der Beweisaufnahme Fehler gemacht und hob das Urteil auf. Insbesondere der Verzicht auf die Vernehmung der damaligen Führungsspitze bemängelten die Karlsruher Richter. Mitte September nun sagten Schrempp und der frühere Aufsichtsratsvorsitzende Hilmar Kopper aus.

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