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In einem ersten Urteil hatte das OLG entschieden, Daimler habe sich korrekt verhalten. Der BGH jedoch erklärte auf eine Beschwerde der Kläger, der Senat hätte bei der Beweisaufnahme Fehler gemacht und hob das Urteil auf. Insbesondere der Verzicht auf die Vernehmung der damaligen Führungsspitze bemängelten die Karlsruher Richter. Mitte September nun sagten Schrempp und der frühere Aufsichtsratsvorsitzende Hilmar Kopper aus.