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Düsseldorf muss Flüchtlingsbetreuung ausschreiben

Das von der Stadt Düsseldorf genutzte Modell für soziale Betreuungsleistungen in der Flüchtlingsunterbringung verstößt gegen das Vergaberecht, da die Leistungen als öffentlicher Auftrag hätten ausgeschrieben werden müssen. Das hat die Vergabekammer Rheinland entschieden und damit einem Nachprüfungsantrag der European Homecare stattgegeben. Gegen den Beschluss hat die Stadt Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.

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Nicola Ohrtmann
Nicola Ohrtmann

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