Die DB Energie GmbH hat im Streit um Bahnstromzahlungen eine - zumindest vorläufige - Niederlage hinnehmen müssen. Das Landgericht Frankfurt wies eine Klage der Deutsche Bahn-Tochter gegen das private Eisenbahnunternehmen Rail4Chem ab. Die DB Energie hatte geklagt, weil Rail4Chem für die Jahre 2003 und 2004 nicht den regulären Preis für den Bahnstrom gezahlt hatte, den die DB Energie lieferte. Die Beklagte ist der Ansicht, dass die Preise für externe Anbieter zu hoch seien, während die konzerneigenen DB-Töchter bevorzugt würden. Die DB Energie will in Berufung gehen. Vertreter DB Energie
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