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Diese Streitigkeit hat Gewicht: Denn erstmals befasste sich ein deutsches Gericht mit der Frage, ob urheberrechtlich geschützte Werke ohne Lizenz zum Training von generativen KI-Modellen genutzt werden dürfen, vor allem, wenn diese die Werke gut erkennbar danach wiedergeben können. Das Landgericht München stellte klar: KI-Anbieter können sich in einem solchen Fall nicht der Lizenzpflicht entziehen (Az. 42 O 14139/24).