Juve Plus Weltpremiere vor Gericht

Raue und Quinn treten zum KI-Urheberrechtsstreit in München an

Die Gema klagt vor dem Landgericht München gegen zwei KI-Anbieter, die nach Ansicht der Verwertungsgesellschaft ihre Systeme mit urheberrechtlich geschützten Musikwerken trainieren, ohne dafür eine Lizenz zu erwerben. Im Fokus stehen Suno AI und OpenAI.

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In dem seit November 2024 anhängigen Verfahren gegen Open AI (Az. 42 O 14139/24) geht es um die unberechtigte Wiedergabe von Songtexten über das Tool ChatGPT. Dies sei die erste einschlägige Klage einer Verwertungsgesellschaft weltweit, so die Gema. Das KI-gestützte Sprachsystem sei unter anderem auch mit urheberrechtlich geschützten Texten aus dem Repertoire der rund 95.000 Gema-Mitglieder trainiert worden. Diese systematische Vorgehensweise will die Gema nun nachweisen lassen. Im September soll in der Klage gegen OpenAI eine mündliche Verhandlung stattfinden.

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