Juve Plus Rechnungsstreit

Kammer hält Vergütungsvereinbarung von Arbeitsrechtler für problematisch

Autor/en
  • JUVE

Am Montag ist vor dem Landgericht München der Prozess um eine Honorarforderung von mehr als 55.000 Euro für die Prüfung eines Geschäftsführervertrags erneut vertagt worden. Der von einem ehemaligen Mandanten wegen der hohen Rechnung beklagte Arbeitsrechtler Dr. Tobias Barth, Namensgeber der gleichnamigen Kanzlei, erschien nicht zu dem angesetzten Termin.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Die Vorsitzende Richterin will den Prozess nun auf schriftlichem Weg zu Ende bringen. Der Manager ist mit diesem Vorschlag einverstanden, die Zustimmung von Barth steht noch aus. Zuvor waren zwei  Verhandlungstermine kurzfristig absagt worden. Seit dem letzten Verhandlungstermin ist schon gut ein Jahr vergangen. Die Vorsitzende Richterin beauftragte seinerzeit die Münchner Rechtsanwaltskammer, den Fall zu prüfen und neben der Höhe des geforderten Honorars auch den Aufbau der Vergütungsvereinbarung näher zu beleuchten.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema