Arbeitsrechtskanzlei schließt ersten Vergleich, weitere Fälle offen
Die seit Monaten wegen außergewöhnlich hoher Honorarabrechnungen im Fokus der Fachöffentlichkeit stehende Münchner Arbeitsrechtskanzlei Dr. Barth hat sich in einem Streit mit einer früheren Mandantin verglichen. Vor dem Landgericht München einigten sich beide Ende vergangener Woche auf einen Bruchteil der ursprünglichen Rechnungssumme.
In einem zweiten Fall hatte das LG erst kürzlich entschieden, dass der Kanzlei in einem Streit mit einem weiteren Ex-Mandanten nur knapp die Hälfte ihrer Forderung zusteht (4 O 16846/ 14).
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