Juve Plus Umwelt- und Planungsrecht

Redeker und GSK Stockmann verteidigen Planungsbeschluss für A14-Teilstück

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage gegen die Nordverlängerung der Autobahn 14 abgewiesen. Dabei ging es um den letzten strittigen Abschnitt in Sachsen-Anhalt zwischen Osterburg und Seehausen. Der Landesverband der Naturfreunde Deutschland hatte Planungsfehler und die Nichtberücksichtigung des Klimaschutzgesetzes moniert (Az. BVerwG 9 A 7.21).

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Die Naturschützer hatten beklagt, dass die Verkehrsprognosen viel zu hoch seien und es gar keinen Bedarf für die Autobahn gebe. Dem folgte der 9. Senat nicht. Der Verkehrsbedarf ergebe sich aus der schlechten Erschließung der Region, so die Bundesrichter. Zudem solle mit der A14-Nordverlängerung die größte noch bestehende Lücke im deutschen Autobahnnetz geschlossen werden.

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