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In dem Verfahren geht es um die Grundsatzfrage, ob eine Gesellschaft wissen darf, wer im Land vermögend ist, weil es ein begründetes öffentliches Interesse sein könnte, darüber zu diskutieren. Die Befürworter dieser Position weisen darauf hin, dass ein großes Vermögen mit Macht und Einfluss in der Gesellschaft verbunden sei. In der Verhandlung deutete der Richter bereits an, dass Vermögen ab einem bestimmten Volumen nicht mehr Privatsphäre sei, sondern in die Sozialsphäre übergehe.