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Remington-Rasierer auf dem Markt

Die Drei-Scherkopf-Rasierer der Marke Remington dürfen in Deutschland verkauft werden. Das Landgericht Köln hat Anfang März den Antrag des Wettbewerbers Philips auf eine einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Zwischen dem Anbieter der Remington Rasierer, Spectrum Brands (früher Rayovac) und Philips tobt in rund 20 Ländern seit Jahren ein Marken- und wettbewerbsrechtlicher Streit. Bereits 2002 hatte der Fall für internationales Aufsehen gesorgt, als er durch einen vorangegangenen britischen Rechtsstreit vor den EuGH gelangte.

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Dieser stellte darauf Rechtsgrundsätze zur Markenfähigkeit von Formmarken auf. In Deutschland hatte Philips, die schon lange Rotationsrasierer mit drei Scherköpfen vertrieb und entsprechende Markeneintragungen besaß, 2002 beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Vermarktung der Remington-Rasierer erwirkt.

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