Der Gründer des Vereins „Netzwerk Embryonenspende“ und zwei Mediziner waren wegen des Verstoßes gegen das Embryonenschutzgesetz angeklagt. Ihnen wurde missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen.
In zwei früheren Prozessen waren die drei Angeklagten freigesprochen worden. Diese Freisprüche wurden nun insofern aufgehoben, als dass sie gespendete Eizellen betrafen, die sich noch im Vorkernstadium befanden oder bei denen nicht klar war, in welchem Stadium sie sich befanden. Diese Fälle wurden an das Landgericht Augsburg zurückverwiesen, wo sie von einer anderen Kammer neu verhandelt und entschieden werden müssen. Den Angeklagten bleibt nun noch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde. Dass sie davon Gebrauch machen, ist aber eher unwahrscheinlich, da der Rechtsweg mit dem ausstehenden Verfahren in Augsburg noch nicht erschöpft ist.
Seit 2013 hatte der Verein Paaren, die keine eigenen Kinder bekommen können, kostenlos Eizellenspenden vermittelt. Dabei handelte es sich um Eizellen – sowohl im Vorkern- als auch im Embryonenstadium –, die anderen Frauen im Rahmen von Kinderwunschbehandlungen entnommen worden waren und dabei gewissermaßen übrig blieben. Bei den Zellen im Vorkernstadium – auch 2-PN-Zellen genannt – haben sich in der Eizelle bereits zwei Vorkerne gebildet, die aber noch nicht verschmolzen sind. Der Transfer gespendeter Embryonen ist kein Straftatbestand, wie der Richter am Mittwoch betonte. Die Spende von Zellen im Vorkernstadium aber schon. Diese müssten nun weggeworfen werden, sagte einer der Angeklagten nach dem Urteil.
Explizit verboten ist in Deutschland laut Embryonenschutzgesetz die Spende unbefruchteter Eizellen. Ebenso ist es nicht erlaubt, eine Eizelle mit dem Ziel zu befruchten, sie einer anderen Frau einzupflanzen als der, von der die Zelle stammt. Weil die gespendeten Eizellen, die der Verein vermittelte, aber ursprünglich mit dem Ziel befruchtet worden waren, sie der Besitzerin einzupflanzen, hatte der Verein diesen Straftatbestand nicht erfüllt gesehen.
Vertreter „Netzwerk Embryonenspende“
Vertreter Dr. Ulrich Noss
GND Geiger Nitz Daunderer (München): Johannes Daunderer
Vertreter Dr. Ed.
Karl Rosner (Regensburg) – aus dem Markt bekannt
Generalstaatsanwaltschaft München
Regina Sieh (Oberstaatsanwältin)
Bayerisches Oberstes Landesgericht, 6. Senat
Reinhold Baier (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Der auf das Medizinstrafrecht spezialisierte Daunderer vertritt den Hauptbeschuldigten Noss, Arzt im Ruhestand und Mitgründer des „Netzwerks Embryonenspende“, bereits seit Beginn der Auseinandersetzung im Jahr 2014. Damals war Daunderer noch für die Medizinstrafrechtskanzlei Ratajczak & Partner tätig. Anfang 2020 schloss er sich zusammen mit zwei weiteren Partnern seiner aktuellen Kanzlei an, die damals noch unter dem Namen Geiger Nitz + Partner firmierte. Als Justiziar des Berufsverbandes Reproduktionsmedizin Bayern ist Daunderer gut in der Branche vernetzt. Seinem Mandanten Noss stand er bereits in einem anderen Strafverfahren zur Seite. Darin ging es um die Frage, wie viele Eizellen Mediziner im Rahmen einer künstlichen Befruchtung befruchten dürfen. Die Staatsanwaltschaft München I stellte das Verfahren 2014 ein.
Oberstaatsanwältin Sieh hatte Anfang 2019 ihren Posten als Direktorin des Weilheimer Amtsgerichts aufgegeben, um zur Generalstaatsanwaltschaft nach München zu wechseln. Dort war die Position neu entstanden, weil das BayObLG im Jahr 2018 seine Arbeit wieder aufgenommen hat, nachdem die bayerische Landesregierung es 2006 abgeschafft hatte. Grund für die Abschaffung waren Einsparungen gewesen, die man sich dadurch erhoffte.
JUVE-Informationen zufolge hatte der dritte Angeklagte, Hans-Peter Eiden, keinen eigenen Verteidiger. (Johanna Heidrich; mit Material von dpa)